Deutscher Pflegerat fordert Schließung der Gerechtigkeitslücke
Die Bundesregierung muss handeln, lautet die zentrale Aussage des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR).
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) hat mit einem aktuellen Urteil eine bestehende Ungleichbehandlung ambulanter Pflegedienste offengelegt. Während stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen abrechnen können, bleiben ambulante Dienste oft auf ihren Kosten sitzen.
Der Deutsche Pflegerat kritisiert diese Gerechtigkeitslücke und fordert eine sofortige Anpassung der Vergütungsstrukturen. Auch die Bundesregierung wird zum Handeln aufgefordert, um eine faire Finanzierung ambulanter Pflege sicherzustellen.
Die Linimed Gruppe unterstützt das Statement von Frau Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates.
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