Forderungen für die außerklinische Intensivpflege: MAIK UPDATE in Hamburg

Die Linimed Gruppe engagiert sich aktiv in verschiedenen Fachverbänden, um die Rahmenbedingungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) nachhaltig zu verbessern und politische Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Der kontinuierliche Austausch mit anderen Stakeholdern in der Pflege ermöglicht es uns, Herausforderungen zu identifizieren und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

Beim MAIK UPDATE in Hamburg diskutierten Kira Nordmann, Geschäftsführerin der immerDa GmbH und Vorstandsmitglied des KNAIB e.V., sowie Stefan Hille, Geschäftsführer der Linimed Bayern und Vorstandsmitglied der bpa-Landesgruppe Bayern, gemeinsam mit Sven Kübler, Vorstand des CNI e.V., und Sven Liebscher, Geschäftsführer des IPV e.V., zentrale politische Forderungen zur Weiterentwicklung der außerklinischen Intensivpflege.

Strukturelle Anpassung der Personalbemessung

Ein zentrales Anliegen ist die Anpassung der gesetzlich geregelten Personalbemessung, um die derzeit bestehende Benachteiligung kleiner Wohngruppen in der außerklinischen Intensivpflege zu verhindern. Die aktuellen Vorgaben ohne eine stattfindende konzeptionelle Berücksichtigung beeinträchtigen die Versorgungsqualität und erschweren eine gleichberechtigte soziale Teilhabe der Betroffenen. Die Personalbemessung muss daher stärker an die strukturellen und konzeptionellen Gegebenheiten der jeweiligen Wohneinheiten angepasst werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Qualitätssicherung durch einheitliche Bildungsstandards

Um die Qualität der außerklinischen Intensivpflege langfristig zu sichern und Pflegeeinrichtungen vor finanziellen Risiken durch Regressforderungen zu schützen, ist die Einführung einheitlicher Anforderungen für Bildungsangebote unerlässlich. Klare Standards gewährleisten eine hochwertige Qualifikation von Fachkräften und verhindern Interpretationsspielräume, die zu Unsicherheiten in der Praxis führen können. Ein Beispiel ist die Klarstellung der Begrifflichkeit „Präsenz“. Im Kontext der geforderten Qualifikationen in der Rahmenempfehlung nach §132l Abs. 1 SGB V wird dieser Begriff in der Bildungslandschaft häufig entgegen der Auffassung der Leistungsträger, dem MD-Bund und den Fachgesellschaften als „Onlinepräsenz“ definiert. Eine physische Präsenz von mindestens 50% der Theorie ist jedoch zwingend erforderlich, um die Qualität der Schulung sicherzustellen und die Rahmenempfehlungen zu erfüllen.

Evidenzbasierte Steuerung der Versorgung

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Schaffung studienbasierter Rahmenbedingungen, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit weiter zu optimieren. Dazu zählt insbesondere die systematische Erhebung von Mortalitätsraten nach dem Weaning, um fundierte Aussagen über Behandlungserfolge und langfristige Prognosen treffen zu können. Ebenso essenziell ist eine strukturierte Erfassung der Patientenjourney nach der Einführung des IPReG, um evidenzbasierte Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung des Versorgungsmodells ableiten zu können.
Ein Bericht der von den Spitzenverbänden Bund der Krankenkassen, der bis Ende 2026 zur Evaluation des §37c SGBV abgegeben werden soll, umfasst lediglich:

  • die Entwicklung der Anzahl von Leistungsfällen,
  • die Leistungsdauer,
  • die Angaben zum Leistungsort inklusive der Angaben zur Berücksichtigung der Wünsche der Versicherten sowie
  • Widerspruchsverfahren der Leistungsbewilligung und deren Ausgang und 
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen nach Absatz 3 Satz 3 

Damit wird aus Sicht der Verbände nicht berücksichtigt, ob sich die Ziele des IPReG, hinsichtlich der Qualität der Patientenversorgung, erfüllt haben.

Stärkung der Pflegekompetenzen und rechtliche Anpassungen

Trotz ihrer hohen fachlichen Qualifikation sind Pflegekräfte in vielen Bereichen nach wie vor von ärztlichen Weisungen abhängig. Eine Reform des Pflegekompetenzgesetzes ist daher dringend erforderlich, um die Eigenverantwortung der Pflegefachkräfte zu stärken und eine übermäßige Arztabhängigkeit zu reduzieren. Insbesondere in der außerklinischen Intensivpflege sollten spezifische Vorbehaltsaufgaben klar definiert und in das Pflegekompetenzgesetz integriert werden. Dies würde nicht nur die Handlungsspielräume der Pflegekräfte erweitern, sondern auch zu einer effizienteren und patientenzentrierten Versorgung beitragen.

Sichere Refinanzierung tariflicher Löhne

Die Sicherstellung einer angemessenen und nachhaltigen Vergütung für Pflegekräfte ist eine grundlegende Voraussetzung für eine stabile und leistungsfähige Versorgungslandschaft. Die zügige Refinanzierung von Tariflöhnen muss daher konsequent gesichert werden, um die Tariftreue flächendeckend zu gewährleisten. Gleichzeitig sind nicht auskömmliche niedrige Interimssätze abzulehnen, da sie die Finanzierung tarifgebundener Gehälter untergraben und die wirtschaftliche Stabilität vieler Pflegeeinrichtungen gefährden. Auch muss die heterogene Infrastruktur der außerklinischen Intensivpflege anerkannt werden, da regionale Unterschiede und strukturelle Gegebenheiten direkte Auswirkungen auf die Lohnkosten haben. Eine differenzierte Refinanzierung ist daher essenziell, um wirtschaftliche Nachteile für einzelne Einrichtungen zu vermeiden und die Qualität der Versorgung langfristig zu sichern.

Fachgesellschaften und Verbände stärker einbeziehen

Die Expertise der Fachgesellschaften und Verbände muss künftig eine stärkere Berücksichtigung in der politischen Entscheidungsfindung finden. Als Linimed Gruppe setzen wir uns aktiv dafür ein, dass unsere Forderungen nicht nur gehört, sondern auch umgesetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren ist unerlässlich, um nachhaltige Lösungen für die außerklinische Intensivpflege zu etablieren.